Hausregeln (Auszug)

 

Grundsätzlich ist auf die Bedürfnisse der Feriengäste der anderen Wohnungen Rücksicht zu nehmen, während der allgemeinen Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr sind ausserordentliche Schallimissionen zu vermeiden.

 

Rauchen bitte nur auf dem Balkon bzw. ausserhalb der Wohnung. - sollten Sie innerhalb der Wohnung rauchen, was seitens des Vermieters ohnehin nicht  absolut verhindern werden kann, bitten wir sich auf einen Raum zu beschränken und diesen regelmäßig zu lüften, so das sich keinesfalls ein Geruch festsetzen kann.  Die Wohnungen verfügen über keine automatische Klimaanlage. Bei Tätigkiten wie Kochen, Trocknen von Wäsche , intensives Duschen ist ebenfalls auf ausreichende Lüftung zu achten, um Schäden wie Schimmelbildung zu vermeiden.

 

Mitgebrachte Tiere, wie Hunde und Katzen dürfen nicht in die Betten genommen werden.  Für die Tiere sind Haustierdecken, mobile Zwinger oder ähnliches je nach Haustiergröße mitzuführen. Bei Bedarf kann ein Zwinger im Stall angemietet werden.

 

Bitte das Treppenhaus nicht mit Skistiefeln benutzen, da sonst die Fliesen beschädigt werden.

 

Bitte den schnellen Internetzugang nur für Internetrecherchen benutzen, da dieser auf maximal 15 GB beschtränkt ist. Kein Download von Spielfilmen oder ähnlich umfangreicher Datentraffic (Skype) , da sonst nur noch 384kb/ s zur Verfügung steht. Es können jeweils 10 GB für 15,- € nachgebucht werden, bitte dies bei Bedarf dem Vermieter mitteilen.

 

Bitte Mülltrennung beachten (Kompost/ Brennbares/ Wertstoffsack/ Glas/ Metall). Wer dies nicht will, kann für 5,- € das Stück einen Restmüllsack  inkl. Müllgebühr erwerben, den man direkt zur Abholung an die Straße legen kann.

 

Da der Vermieter nicht immer vor Ort ist, müssen sich die Feriengäste Ihr Kfz selber vom Schnee befreien und für den sicheren Zugang zum Haus sorgen. Das Abstellen von mitgebrachten Kfz ist kostenlos, der Vermieter haftet nicht für diese.

AGB´s Vermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die A+M Vermietungs GbR (Vermieter) betreibt in Schönebühl 6, 88179 Oberreute  Ferienwohnungen und vermietet diese an Feriengäste und Montagefirmen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Anmietung und Nutzung dieser Wohnung, sowie für alle weiteren Leistungen.

 

1.            Vertragsgegenstand

 

1.1 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast eine einwandfrei gepflegte und vertragsgemäß ausgestattete Ferienwohnung   zur Verfügung zu stellen.


1.2 Die Ferienwohnung steht dem Gast ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.


1.3 Die Ferienwohnung ist am Abreisetag bis spätestens um 11.00 Uhr zu räumen.


1.4 Der Vermieter behält sich vor, die anreisende und die in der Fewo wohnende

Personenzahl zu prüfen, da diese aufgrund der bestehenden gesetzlichen Meldepflicht, der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenanzahl entsprechen muss.

 

2.            Vertragsabschluß

Angebote der A+R Vermietungs-GbR (private Vermietergesellschaft) sind bis zur  Reservierungsbestätigung  grundsätzlich freibleibend, da die Wohnungen auf mehrern Portalen angeboten werden.  Ausgenomen hiervon sind sogenannte `Sofort- Buchuingen´, welche rechtlich bindend sind, wenn nicht innerhalb 12h widersprochen wird.  Bei zeitlich konkurrierenden Mietanfragen wird die erste eingehende berücksichtigt..

 

Der Vertrag über das Anmieten der Ferienwohnung und das Anerkennen der AGB kommt üblerweise zustande


2.1 durch eine Online-Buchung des Gastes, die vom Vermieter online bestätigt wird.


2.2 durch eine Buchungsbestätigung, die vom Vermieter aufgrund eines telefonischen Auftrags oder eines formlosen E-Mail-Auftrags des Gastes online oder per Post an den Mieter verschickt wird und vom Mieter termingerecht unterzeichnet zurückgesandt wird.


2.3 durch schlüssiges Verhalten des Gastes in Form der termingerecht geleisteten Anzahlung.


2.4 durch Schlüsselübergabe und Inanspruchnahme der Wohnräume.


2.5 durch Unterzeichnen des Anmeldeformulars und Buchungsbestätigung vor Ort oder per Telefax bei Spontananreisen und kurzfristigen Buchungen

 

Angebote der A+R Vermietungs-GbR sind bis zur bestätigenden Reservierung grundsätzlich freibleibend, da die Wohnungen auf mehrern Portalen angeboten werden. Bei zeitlich konkurrierenden Mietanfragen gilt die erste eingehende. un

 

3.            Preise und Zahlungsbedingungen

 

3.1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Nutzung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen. Diese ergeben sich aus der Buchungsbestätigung und im Einzelnen aus der gleichlautenden Rechnung. Die vereinbarten Zahlungstermine sind einzuhalten.


3.2 Eine verspätete Anreise oder eine frühzeitige Abreise entbindet den Gast nicht von der vollständigen Zahlung des zuvor vereinbarten Komplettpreises. Bei Neuvermietung wird der anteilige Mietpreis abzgl. 25,00 € Bearbeitungsgebühr erstattet.


3.3 Der Gast ist jederzeit bei Anfrage über die Zahlung der Miete nachweispflichtig.

 

3.4 Für Gäste, welche direkt bei dem Vermieter buchen gilt: Die Hälfte des vereinbarten Mietpreises ist bei der Buchung auf das vom Vermieter benannte Konto sofort zu überweisen. 14 Tage vor der Anreise ist der Rest des Mietpreises vollständig für die gesamte Mietdauer zu entrichten.  Bei Nichtbezahlung oder Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermines ist der Vermieter zur sofortigen Vertragsaufhebung und Neuausschreibung berechtigt. Der Mieter hat in diesem Falle ggflls. das Mietobjekt sofort zu räumen und die Schlüssel zum Objekt auf Aufforderung sofort zurück zu geben. Eine Kündigung des Vermieters aufgrund von Zahlungsrückständen entbindet den  Mieter nicht von der Zahlung des Mietpreises. Wird ein Ersatzmieter gefunden, wird diese Einnahme von den Mietschulden des Mieters abzozogen oder erstattet (s. Nr. 7.3.).

 

4.            Haftung des Gastes

 

4.1 Der Mieter haftet für alle Schäden, die während seiner vertraglichen  Mietdauer auftreten (Totalrestitution). Der Mietgegenstand ist in dem Zustand zurück zu geben, in welchem er übergeben wurde. Die Haftung und Beweislast für Schäden deren Ursache oder Verursaccher nicht  zuzuordnen ist, trägt der Mieter. Die Haftung für Schäden bei mehreren Nutzern oder Kettenverträgen trägt der direkte Vertragspartner, Ersatzweise haftet der Unterzeichner des Meldescheines. Schäden sind unmittelbar, noch während des Aufenthaltes zu melden, damit die Schäden minimiert werden oder umgehend Reparaturen vorgenommen werden können oder Ersatz beschafft werden kann.

 

Zu diesen Schäden zählen auch die Beschmutzung von Wänden und Decken, welches durch Zerschlagen oder Zerquetschen von Insekten geschieht. Mietausfallzeiten für die Schadenfeststellung und nötige Sanierung zählen zu den o. a. Schäden. Ebenfalls zählt auftretender Schimmel zu den vom Mieter zu vertretenden Schdensereignissen.

 

Für jeden Tag, an welchem die Wohnung aufgrund von Schäden, deren Aufnahme, Begutachtung und  Beseitigung nicht  zur Vermietung steht, ist eine Tagespauschale von 50,- € an den Vermieter zu entrichten.


4.2 Schäden, die verschwiegen und erst nach Abreise bei der Reinigung  oder vom Nachmieter bemerkt werden, können dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt werden.


4.3 Sollten nach Abreise hauseigene Wäschestücke oder andere Gegenstände fehlen,

mit denen die Fewo nachweislich ausgestattet wurde, können diese dem Gast ebenfalls nachträglich in Rechnung gestellt werden.


4.4 Grundlagen für die Berechnung sind die nachweisbaren Preise der Zulieferfirmen des Vermieters. Für Reparaturarbeiten in Eigenleistung werden 15,- € in der Stunde angesetzt.


4.5 Der Mieter haftet für die ordnungsgemäße Rückgabe des Wohnungsschlüssels. Bei Verlust ist Schadenersatz in Höhe von 150,00 € zu zahlen.        

                                                                                                        

4.6 Bemerkt der Gast bei der Anreise einen Mangel, den er nicht verursacht hat, ist dieser unverzüglich am Anreisetag beim Vermieter anzuzeigen. Diese Mängel werden protokolliert und vom Vermieter gegengezeichnet.                 

                 

4.7 Die Nutzung eines Stockbettes und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Es befindet sich hier keine Sturzsicherung. Die Eignung für das Kind ist vom Mieter bei Anreise in Eigenverantwortung zu prüfen.

 

4.8 Der Mieter verpflichtet sich eine Privathaftpflichtversicherung für sich, seine Mitreisenden und  mitgeführte Tiere vorzuhalten.

 

5.            Haftung des Vermieters (siehe auch Nr 12, 13)

 

5.1 Dem Gast ist bekannt, dass möglicherweise in seltenen Fällen trotz gewissenhafter und fachmännischer Reinigung und trotz den installierten Insektenschutzgittern bei ungünstigen Witterungsbedingungen und aufgrund der naturnahen Lage zeitweise Mücken, Spinnen oder andere Insekten in die Fewo gelangen können.


5.2 Hierfür haftet der Vermieter nicht. Der Gast kann hieraus keinerlei Ansprüche geltend machen. Geeignete Gegenmittel stellt der Vermieter jederzeit kostenlos zur Verfügung.


5.3 Für die pünktliche Anlieferung und Abholung des Reisegepäcks übernimmt der Vermieter keine Haftung. Mögliche Kosten oder Schäden, die durch Verzögerungen entstehen, können dem Vermieter nicht zur Last gelegt werden.

        

5.4 Der Vermieter haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Mieters. Dies gilt explizit

für die Kraftfahrzeuge der Mieter. Es obliegt dem Mieter, sein Kfz so abzustellen, dass es nicht behindert und von keinen Gefahren wie herabfallenden Eiszapfen bedroht wird.         

                                    

5.5 Dem Gast ist bekannt, dass der Vermieter nicht immer vor Ort ist und deshalb keine Verkehrssicherung (z.B. Salz streuen und Schnee schaufeln) bereiben kann. Der Vermieter stellt lediglich entsprechendes Gerät zur Verfügung. Die Mieter sorgen hierfür für die Dauer ihres Urlaubs selbst. In unregelmäßigen Abständen wird zudem ein Schneeräumdienst beauftragt.

 

5.6 Für alle sonstigen Ansprüche haftet der Vermieter mit einem maximalen Betrag von 250,- €, soweit ein höherer Schaden nicht durch  die Haftpflichtversicherung des Vermieters getragen wird.

 

 

 

6.            Besondere Pflichten

 

6.1 Der Gast verpflichtet sich, keine Tiere ohne ausdrücklicher Erlaubnis durch den Vermieter in die Fewo aufzunehmen oder dort zu beherbergen. Dies gilt explizit für exotische oder giftige Tiere. Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter zur sofortigen und außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Der Vermieter wird die Fewo unmittelbar nach Räumung außerplanmäßig mit Spezialmitteln reinigen lassen. Hierfür werden dem Gast zusätzlich 100,00 € Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Der Gast haftet zudem für den Mietausfall.


6.2 Der Gast verpflichtet sich, vor Abreise das Geschirr abzuwaschen, Lebensmittelreste sowie Müll zu entsorgen und die Fewo besenrein zu verlassen.


6.3 Für die Fewo steht ein PKW-Einstellplatz kostenlos zur Verfügung. Der Gast verpflichtet sich, maximal einen Parkplätze in Anspruch zu nehmen. Sollten weitere Parkplätze benötigt werden, muß eine Garage für 8,- € / Nacht angemietet werden.   

                                                                                           

6.4 Die Nutzung der Zufahrt, der Zuwege, des Parkplatzes und der Außenanlagen und des Wirtschaftsbereiches erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter verpflichtet sich, im Bedarfsfall eine Versicherung für die Eigensicherung abzuschließen. Dies gilt im besonderem Maß auch für abgestellte Kfz. Diese dürfen nicht unter Eiszapfen oder bei Dachlawinengefahr geparkt werden. Da der Vermieter nicht immer vor Ort ist, besorgen die Mieter das Freiräumen ihrer KfZ und des von ihnen gewählten Parkplatzes selbst. Räumgerät steht zur Verfügung. Bei starkem Schneefall wird die Zufahrt 1x täglich durch einen vom Vermieter organisierten Räümdienst vom Schnee befreit.                                                                                       

6.5 Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

 

7.            Rücktritt des Gastes


7.1 Der Mietvertrag kann bis zu 6 Wochen vor der vereinbarten Anreise ohne Angabe von Gründen kosten- und ersatzfrei gekündigt werden.      

                  

7.2 Dem Mieter obliegt im Eventualfall die schriftliche Nachweispflicht dieser Frist. Der Rücktritt kann weder mündlich, telefonisch oder online erfolgen.


7.3 Reist der Gast trotz bestätigter Buchung nicht am vereinbarten Tag an, oder kündigt den Vertrag innerhalb der  nachgenannten Fristen, ist von ihm eine Entschädigung des vereinbarten Mietentgeldes für die Dauer des Leerstandes an den Vermieter zu zahlen.

 

        Stornogebühren:

        25% des Mietpreises bei Rücktritt bis zum 42. Tag vor Mietbeginn
        60% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 41. und bis zum 28. Tag vor Mietbeginn
        90% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 27. Tag vor Mietbeginn oder bei     

        Nichterscheinen


7.4 Der Vermieter verpflichtet sich zum Versuch, die stornierte Fewo unverzüglich nach

Erhalt der Rücktrittserklärung neu anzubieten und anderweitig zu vermieten. Er verpflichtet sich zusätzlich, die örtlichen Zimmervermittlungen zu informieren und um Hilfe bei der Ersatzbelegung zu bitten, um Ausfallkosten zu vermeiden.


7.5 Soweit die Fewo neu belegt werden kann, wird dem Gast die zuvor geleistete

Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € erstattet. Im Falle einer Neubelegung durch die örtlichen Zimmervermittlungen wird zusätzlich die hierfür erhobene Provision abgezogen.


7.6 Wenn die Neubelegung der Fewo nicht oder nur teilweise gelingt, hat der Gast ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 90% des vereinbarten Übernachtungspreises für die Zeit des Leerstandes oder der Differenz zu dem erzielten Ersatzbelegungspreises zu zahlen.


7.7 Eine abschließende und maßgebliche Abrechnung erfolgt seitens des Vermieters spätestens zum ursprünglich vereinbarten Abreisetermin.

 

8.            Rechte des Vermieters

 

8.1 Der Vermieter kann die reservierte Fewo anderen Interessenten zur Vermietung anbieten, wenn der Gast kein schlüssiges Verhalten zeigt und die fälligen Forderungen, wie die Anzahlung, Restzahlung  oder die Rücksendung der unterzeichneten Buchungsbestätigung nicht fristgerecht erfüllt.                         

 

8.2 Der Vermieter kann in diesem Fall ohne weitere Rücksprache mit dem Gast die ursprünglich reservierte Fewo anderweitig vermieten und ist damit von seiner Zusage auf der Buchungsbestätigung entbunden.


8.3 Der Gast ist zu Schadenersatz verpflichtet, wenn durch sein unschlüssiges Verhalten die Fewo, die ausschließlich für ihn reserviert wurde und deshalb nicht anderweitig angeboten werden konnte, letztlich ungenutzt bleibt und dem Vermieter dadurch Ausfallkosten entstehen.


8.4 Die diesbezügliche Schadensregulierung wird wie eine Stornierung (siehe 7.6) behandelt.

 

9.            Form von Erklärungen

 

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Gast gegenüber dem Vermieter oder gegenüber Dritten abzugeben hat, bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen zum Vertrag werden nicht getroffen.
Handschriftliche Änderungen am Vertrag durch den Mieter sind unwirksam.

 

10.       Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtsstand

Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und
Zahlungsort unser angegebene Sitz in Oberreute. Es gilt Deutsches Recht (BGB). Der Gerichtsstand ist Lindau, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist..

 

11.       Salvatorische Klausel

 

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen von der Unwirksamkeit unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, für die unwirksame Vereinbarung eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung zu vereinbaren


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14. Aufklärung über gesondertes Kündigungsrecht

 

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass es sich bei  längerfristig geschlossenen Mietverträgen  um sogenannte Dauerschuldverhältnisse handelt. Bei diesen Vertragsverhältnissen kann der Endverbraucher innerhalb von 14 Tagen von seiner Willenserklärung zurücktreten. Dies gilt nicht für einmalig geschlossene  Mietverhältnisse, deren Bezahlung einmalig erfolgt.